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Zur zukünftigen Struktur unserer Kirchengemeinden im Pfarrsprengel

17.02.2023

Aufgrund des von unserer Landessynode beschlossenen Kirchengesetzes über eine Mindestmitgliederzahl (300 Gemeindemitglieder) haben die Gemeindekirchenräte im Pfarrsprengel unterschiedlich entschieden.

Die Kirchengemeinden Legde-Roddan (114 Gemeindemitglieder) und Quitzöbel (65 Gemeindemitglieder) wollen in den bisherigen Strukturen weiterarbeiten und haben deshalb einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt.

Wenn diese Anträge durch das Konsistorium genehmigt werden sollten, bedeutet dies, dass diese Gemeinden 2025 ihren neuen GKR für sechs Jahre wählen können, denn für diesen Zeitraum wäre die Ausnahmegenehmigung gültig.

Lennewitz hat einen Kirchenverein gegründet und will so das kirchliche Leben gestalten, auch wenn es die KG nicht mehr geben sollte.

Die Orte Rühstädt, Klein Lüben- Hinzdorf, Groß Lüben, Bälow, und Abbendorf wollen eine Gesamtkirchengemeinde gründen. Dazu wird es weitere Termin geben.

Wir beten, dass gute Entscheidungen getroffen werden!

 

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